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Zulassungsstelle Schleswig

 Öffnungszeiten, Termine & Formulare

Die Öffnungszeiten in der St.Jürgener Str. 49 in Schleswig sind :

Montag:           07:30–12:00 Uhr

Dienstag:         07:30–12:00 Uhr, 13:30–15:30 Uhr

Mittwoch:        07:30–12:00 Uhr

Donnerstag:    07:30–12:00 Uhr, 13:30–16:30 Uhr

Freitag:            07:30–12:00 Uhr

Samstag: Geschlossen

Sonntag: Geschlossen

Wunschkennzeichen (SL) online prüfen & reservieren

 

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Wunschkennzeichen wird nach Hause geschickt

 

Wichtiger Hinweis zur Frist:

Im Kreis Schleswig-Flensburg bleibt Ihr Wunschkennzeichen nach der Online-Reservierung für genau 90 Tage für Sie geblockt. Wird das Fahrzeug in dieser Zeit nicht zugelassen, erlischt die Reservierung automatisch und das Kennzeichen wird wieder für die Allgemeinheit freigegeben.

Erreichbarkeit

 

  • Adresse: St. Jürgener Str. 49, 24837 Schleswig

  • Telefon: 04621 87-820

  • Fax: 04621 87-337

  • E-Mail: kfz-zulassung@schleswig-flensburg.de

  • Website: www.schleswig-flensburg.de

Grundlegende Unterlagen (immer erforderlich)

  • Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass (bei einem Reisepass benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt).

  • eVB-Nummer: Die 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung (diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung).

  • SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer): Ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular für den automatischen Einzug der Kfz-Steuer durch den Zoll. Dieses Formular können Sie meist auf der Website der Zulassungsstelle Schleswig-Flensburg oder beim Zoll herunterladen.

Fahrzeugspezifische Papiere

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief).

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) – bei Gebrauchtwagen.

  • Gültiger HU-Prüfbericht (TÜV): Der Bericht muss im Original vorliegen. Bei Neuwagen (bis zu 3 Jahre nach Erstzulassung) entfällt dies meist.

  • Bisherige Kennzeichenschilder: Nur notwendig, falls das Fahrzeug aktuell noch auf andere Schilder zugelassen ist und Sie diese nun gegen Ihr neues SL-Wunschkennzeichen tauschen (Ummeldung).

  • CoC-Papiere (Übereinstimmungsbescheinigung): Werden in der Regel für die Erstzulassung von Neuwagen oder bei Importfahrzeugen aus dem Ausland verlangt.

Bei Vertretung oder Firmenzulassung (Sonderfälle)

  • Zulassungsvollmacht: Wenn Sie die Anmeldung nicht selbst durchführen können, muss die Person, die zur Zulassungsstelle geht, eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen, Ihren Personalausweis (oder eine gut lesbare Kopie, je nach Vorgabe) sowie den eigenen Ausweis vorlegen.

  • Minderjährige Fahrzeughalter: Eine schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten sowie deren Ausweise.

  • Firmen/Vereine: Gewerbeanmeldung, aktueller Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug.

Voraussetzungen für die Online-Abmeldung

Damit Sie Ihr Fahrzeug digital abmelden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

 

  • Zulassungsdatum: Das Fahrzeug muss nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein.

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Das Dokument muss auf der Rückseite einen verdeckten Sicherheitscode besitzen (erkennbar an einem kleinen Rubbelfeld).

  • Kennzeichen: Die amtlichen Stempelplaketten (die Aufkleber mit dem Wappen auf den Nummernschildern) müssen ebenfalls über verdeckte Sicherheitscodes verfügen.

  • Zahlungsmittel: Für die anfallenden Gebühren benötigen Sie eine Möglichkeit zur Online-Zahlung (meist Kreditkarte, Giropay oder PayPal).

Wichtiger Hinweis: Für die reine Abmeldung benötigen Sie im Gegensatz zur Online-Zulassung in der Regel keinen elektronischen Personalausweis (eID) mit PIN-Funktion. Die Sicherheitscodes auf den Dokumenten und Kennzeichen reichen zur Identifikation aus.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Sobald Sie alle Unterlagen bereithalten, dauert der Vorgang nur wenige Minuten.

  1. Codes freilegen: Rubbeln Sie die Verdeckung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ab, sodass der Sicherheitscode sichtbar wird.

  2. Plaketten entfernen: Ziehen Sie die Verdeckung der Stempelplaketten auf beiden Nummernschildern ab, um die darunterliegenden Sicherheitscodes freizulegen. Achtung: Sobald Sie diese Plaketten abknibbeln, darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt oder auf öffentlichen Straßen geparkt werden!

  3. Portal aufrufen: Besuchen Sie die i-Kfz-Website des Kreises Schleswig-Flensburg.

  4. Daten eingeben: Geben Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs sowie die freigelegten Sicherheitscodes des Fahrzeugscheins und der Kennzeichen in die Online-Maske ein.

  5. Gebühr bezahlen: Begleichen Sie die Gebühr online. Die Online-Abmeldung kostet in der Regel etwa 2,10 € bis 3,00 € und ist damit günstiger als vor Ort.

  6. Bestätigung herunterladen: Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie einen Bescheid über die Außerbetriebsetzung. Laden Sie diesen herunter und speichern Sie ihn gut ab, da er als offizieller Nachweis dient.

Das System informiert anschließend automatisch Ihre Kfz-Versicherung und das zuständige Hauptzollamt (für die Kfz-Steuer) über die Abmeldung.

Wichtige Punkte und Informationen

Was kostet eine Ummeldung?

Die Gebühren für eine Kfz-Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und variieren leicht je nach Aufwand:

  • Ummeldung innerhalb desselben Bezirks (ohne Kennzeichenwechsel): ca. 11,40 € bis 15,00 € (plus ggf. Berichtigung der Papiere).

  • Ummeldung aus einem anderen Landkreis (mit neuem Kennzeichen): ca. 26,00 € bis 30,00 €.

  • Zusatzkosten: Falls du ein neues Nummernschild oder ein Wunschkennzeichen brauchst, fallen ca. 20,00 € bis 30,00 € für die Prägung der Schilder (plus 10,20 € Wunschkennzeichen-Gebühr) an.

 

Wo bekomme ich eine Feinstaubplakette?

Die grüne Umweltplakette ist auf verschiedenen Wegen erhältlich:

  • Direkt vor Ort: Direkt in der Zulassungsstelle Schleswig während des Behördengangs (ca. 5,00 €).

  • Prüforganisationen: Bei TÜV, DEKRA oder GTÜ (gegen Vorlage des Fahrzeugscheins).

  • Kfz-Werkstätten: Fast jede autorisierte Fachwerkstatt vor Ort stellt die Plakette aus.

  • Online: Bequem im Internet bestellbar, wird per Post zugeschickt.

 

Welche Unterlagen brauche ich für ein Saisonkennzeichen?

Für die Beantragung eines Saisonkennzeichens (z. B. für Cabrios oder Motorräder) sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)

  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) mit explizitem Nachweis für den gewünschten Saisonzeitraum

  • Gültiger TÜV-Bericht (Hauptuntersuchung)

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)

  • SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer (auch anteilig für den Saisonzeitraum)

  • Bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist)

Wo kann ich in der Nähe parken? 

Die Zulassungsstelle für Schleswig und den Kreis Schleswig-Flensburg befindet sich in der St. Jürgener Str. 49 (nahe der Helios Kliniken).

  • Der Vorteil: Im Gegensatz zur oft überfüllten historischen Innenstadt gibt es hier direkt am Gebäude einen eigenen, kostenfreien Besucherparkplatz.

  • In der Regel findet man dort oder in den unmittelbaren Seitenstraßen problemlos und ohne langes Suchen einen Parkplatz für die Dauer des Behördengangs.

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Weitere Fragen zu Formalitäten in einer Kfz Zulassungsstelle. Wir verweisen bei weiteren Fragen gerne auf unsere Partnerseite. Dort finden sie alle Informationen zur Kfz Anmeldung.