Öffnungszeiten, Termine & Formulare
Die Öffnungszeiten in der St.Jürgener Str. 49 in Schleswig sind :
Montag: 07:30–12:00 Uhr
Dienstag: 07:30–12:00 Uhr, 13:30–15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30–12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30–12:00 Uhr, 13:30–16:30 Uhr
Freitag: 07:30–12:00 Uhr
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Wunschkennzeichen (SL) online prüfen & reservieren
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Wunschkennzeichen wird nach Hause geschickt
Wichtiger Hinweis zur Frist:
Im Kreis Schleswig-Flensburg bleibt Ihr Wunschkennzeichen nach der Online-Reservierung für genau 90 Tage für Sie geblockt. Wird das Fahrzeug in dieser Zeit nicht zugelassen, erlischt die Reservierung automatisch und das Kennzeichen wird wieder für die Allgemeinheit freigegeben.
Ja, für die meisten Dienstleistungen in der Zulassungsbehörde Schleswig (Kreis Schleswig-Flensburg) wird vorab eine Online-Terminreservierung empfohlen bzw. vorausgesetzt, um Wartezeiten zu vermeiden.
Die Kfz-Zulassungsbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg befindet sich in der St. Jürgener Straße 49, 24837 Schleswig.
Sie benötigen: Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung), Zulassungsbescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein & Fahrzeugbrief), die 7-stellige eVB-Nummer der Versicherung, ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sowie ggf. den gültigen HU-Prüfbericht (TÜV) und die bisherigen Kennzeichenschilder.
Ja, Wunschkennzeichen mit dem Unterscheidungskennzeichen „SL“ können online reserviert und vorab als geprägte Schilder bestellt werden, um den Behördengang zu beschleunigen.
Die Grundgebühren für eine Neuzulassung oder Ummeldung liegen üblicherweise zwischen ca. 27 € und 50 €. Hinzu kommen Kosten für Wunschkennzeichen-Reservierungen (ca. 12,80 €) sowie die Prägung der Kennzeichenschilder.
Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht kann eine dritte Person den Vorgang übernehmen. Der Bevollmächtigte muss seinen eigenen Ausweis im Original sowie eine gut lesbare Ausweiskopie des Fahrzeughalters mitbringen.
Ja, über das Online-Portal des Kreises Schleswig-Flensburg können Fahrzeuge digital zugelassen, umgemeldet oder abgemeldet werden. Voraussetzung ist der Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion bzw. PIN sowie die verdeckten Sicherheitscodes auf den Kennzeichenplaketten und Fahrzeugpapieren.
Die anfallenden Gebühren können an der Kasse der Zulassungsstelle bar oder bargeldlos per Girocard (EC-Karte mit PIN) bezahlt werden.
Ja, dank der bundesweiten Kennzeichenmitnahme können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug in den Kreis Schleswig-Flensburg behalten. Die Ummeldung der neuen Adresse bei der Behörde bleibt jedoch verpflichtend.
Fahrzeuge können grundsätzlich auch auf Minderjährige zugelassen werden. Dafür ist jedoch die schriftliche Einwilligung sowie die Vorlage der Ausweise aller gesetzlichen Vertreter (beide Elternteile oder Vormund) erforderlich, und es muss eine Person benannt werden, die die Haftung übernimmt.
Geht die Zulassungsbescheinigung Teil I oder II verloren, muss dies persönlich bei der Zulassungsstelle Schleswig gemeldet werden. Für den Fahrzeugbrief (Teil II) ist in der Regel eine eidesstattliche Versicherung erforderlich, und es muss ein neuer Brief beantragt werden, was zusätzliche Zeit und Kosten verursacht.
Ja, bei EU-Importen werden neben den ausländischen Fahrzeugpapieren auch der Kaufvertrag oder die Originalrechnung, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Umsatzsteuererklärung bzw. Erwerbsbesteuerung) sowie eine deutsche Hauptuntersuchung (TÜV nach § 21 StVZO) benötigt.
Wurden Kennzeichen gestohlen, wird empfohlen, dies vorab bei der Polizei anzuzeigen. Bei Verlust oder Diebstahl muss das Fahrzeug in Schleswig auf eine neue Kombination umgemeldet werden, da das alte Kennzeichen für die Fahndung gesperrt wird und nicht einfach neu geprägt werden darf.
Adresse: St. Jürgener Str. 49, 24837 Schleswig
Telefon: 04621 87-820
Fax: 04621 87-337
E-Mail: kfz-zulassung@schleswig-flensburg.de
Website: www.schleswig-flensburg.de
* Hinweis: Dies ist eine Orientierungsberechnung für die behördlichen Gebühren im Kreis Schleswig-Flensburg. Kosten für die physische Prägung der Kennzeichenschilder oder zusätzliche Prüfberichte sind nicht in der Gebührensumme enthalten.
Füllen Sie die Felder optional vorab online aus oder drucken Sie die Vorlage direkt blanko als PDF aus.
Kompakte Checkliste mit den essenziellen Dokumenten für den Behördengang in Schleswig.
Hiermit bevollmächtige ich die oben genannte Person, das oben bezeichnete Fahrzeug auf meinen Namen zuzulassen / umzumelden / abzumelden, die Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder in Empfang zu nehmen sowie fällige Gebühren zu begleichen. Das Einverständnis zur Bekanntgabe eventueller gebühren- oder steuerrechtlicher Rückstände wird hiermit erteilt.
Ich ermächtige die Bundeszollverwaltung, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Grundlegende Unterlagen (immer erforderlich)
Gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass (bei einem Reisepass benötigen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt).
eVB-Nummer: Die 7-stellige elektronische Versicherungsbestätigung (diese erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung).
SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer): Ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular für den automatischen Einzug der Kfz-Steuer durch den Zoll. Dieses Formular können Sie meist auf der Website der Zulassungsstelle Schleswig-Flensburg oder beim Zoll herunterladen.
Fahrzeugspezifische Papiere
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief).
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) – bei Gebrauchtwagen.
Gültiger HU-Prüfbericht (TÜV): Der Bericht muss im Original vorliegen. Bei Neuwagen (bis zu 3 Jahre nach Erstzulassung) entfällt dies meist.
Bisherige Kennzeichenschilder: Nur notwendig, falls das Fahrzeug aktuell noch auf andere Schilder zugelassen ist und Sie diese nun gegen Ihr neues SL-Wunschkennzeichen tauschen (Ummeldung).
CoC-Papiere (Übereinstimmungsbescheinigung): Werden in der Regel für die Erstzulassung von Neuwagen oder bei Importfahrzeugen aus dem Ausland verlangt.
Bei Vertretung oder Firmenzulassung (Sonderfälle)
Zulassungsvollmacht: Wenn Sie die Anmeldung nicht selbst durchführen können, muss die Person, die zur Zulassungsstelle geht, eine unterschriebene Vollmacht von Ihnen, Ihren Personalausweis (oder eine gut lesbare Kopie, je nach Vorgabe) sowie den eigenen Ausweis vorlegen.
Minderjährige Fahrzeughalter: Eine schriftliche Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten sowie deren Ausweise.
Firmen/Vereine: Gewerbeanmeldung, aktueller Handelsregisterauszug oder Vereinsregisterauszug.
Voraussetzungen für die Online-Abmeldung
Damit Sie Ihr Fahrzeug digital abmelden können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Zulassungsdatum: Das Fahrzeug muss nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sein.
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I): Das Dokument muss auf der Rückseite einen verdeckten Sicherheitscode besitzen (erkennbar an einem kleinen Rubbelfeld).
Kennzeichen: Die amtlichen Stempelplaketten (die Aufkleber mit dem Wappen auf den Nummernschildern) müssen ebenfalls über verdeckte Sicherheitscodes verfügen.
Zahlungsmittel: Für die anfallenden Gebühren benötigen Sie eine Möglichkeit zur Online-Zahlung (meist Kreditkarte, Giropay oder PayPal).
Wichtiger Hinweis: Für die reine Abmeldung benötigen Sie im Gegensatz zur Online-Zulassung in der Regel keinen elektronischen Personalausweis (eID) mit PIN-Funktion. Die Sicherheitscodes auf den Dokumenten und Kennzeichen reichen zur Identifikation aus.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Sobald Sie alle Unterlagen bereithalten, dauert der Vorgang nur wenige Minuten.
Codes freilegen: Rubbeln Sie die Verdeckung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ab, sodass der Sicherheitscode sichtbar wird.
Plaketten entfernen: Ziehen Sie die Verdeckung der Stempelplaketten auf beiden Nummernschildern ab, um die darunterliegenden Sicherheitscodes freizulegen. Achtung: Sobald Sie diese Plaketten abknibbeln, darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt oder auf öffentlichen Straßen geparkt werden!
Portal aufrufen: Besuchen Sie die i-Kfz-Website des Kreises Schleswig-Flensburg.
Daten eingeben: Geben Sie das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs sowie die freigelegten Sicherheitscodes des Fahrzeugscheins und der Kennzeichen in die Online-Maske ein.
Gebühr bezahlen: Begleichen Sie die Gebühr online. Die Online-Abmeldung kostet in der Regel etwa 2,10 € bis 3,00 € und ist damit günstiger als vor Ort.
Bestätigung herunterladen: Nach erfolgreicher Zahlung erhalten Sie einen Bescheid über die Außerbetriebsetzung. Laden Sie diesen herunter und speichern Sie ihn gut ab, da er als offizieller Nachweis dient.
Das System informiert anschließend automatisch Ihre Kfz-Versicherung und das zuständige Hauptzollamt (für die Kfz-Steuer) über die Abmeldung.
Was kostet eine Ummeldung?
Die Gebühren für eine Kfz-Ummeldung richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und variieren leicht je nach Aufwand:
Ummeldung innerhalb desselben Bezirks (ohne Kennzeichenwechsel): ca. 11,40 € bis 15,00 € (plus ggf. Berichtigung der Papiere).
Ummeldung aus einem anderen Landkreis (mit neuem Kennzeichen): ca. 26,00 € bis 30,00 €.
Zusatzkosten: Falls du ein neues Nummernschild oder ein Wunschkennzeichen brauchst, fallen ca. 20,00 € bis 30,00 € für die Prägung der Schilder (plus 10,20 € Wunschkennzeichen-Gebühr) an.
Wo bekomme ich eine Feinstaubplakette?
Die grüne Umweltplakette ist auf verschiedenen Wegen erhältlich:
Direkt vor Ort: Direkt in der Zulassungsstelle Schleswig während des Behördengangs (ca. 5,00 €).
Prüforganisationen: Bei TÜV, DEKRA oder GTÜ (gegen Vorlage des Fahrzeugscheins).
Kfz-Werkstätten: Fast jede autorisierte Fachwerkstatt vor Ort stellt die Plakette aus.
Online: Bequem im Internet bestellbar, wird per Post zugeschickt.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Saisonkennzeichen?
Für die Beantragung eines Saisonkennzeichens (z. B. für Cabrios oder Motorräder) sind folgende Dokumente vorzulegen:
Zulassungsbescheinigung Teil I & II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) mit explizitem Nachweis für den gewünschten Saisonzeitraum
Gültiger TÜV-Bericht (Hauptuntersuchung)
Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kfz-Steuer (auch anteilig für den Saisonzeitraum)
Bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug aktuell zugelassen ist)
Wo kann ich in der Nähe parken?
Die Zulassungsstelle für Schleswig und den Kreis Schleswig-Flensburg befindet sich in der St. Jürgener Str. 49 (nahe der Helios Kliniken).
Der Vorteil: Im Gegensatz zur oft überfüllten historischen Innenstadt gibt es hier direkt am Gebäude einen eigenen, kostenfreien Besucherparkplatz.
In der Regel findet man dort oder in den unmittelbaren Seitenstraßen problemlos und ohne langes Suchen einen Parkplatz für die Dauer des Behördengangs.
Weitere Fragen zu Formalitäten in einer Kfz Zulassungsstelle. Wir verweisen bei weiteren Fragen gerne auf unsere Partnerseite. Dort finden sie alle Informationen zur Kfz Anmeldung.
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